Verwaltungsrechtlicher Immissionsschutz

Wir beraten und unterstützen Sie in jeder Phase Ihres immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, von der Antragstellung bis zur behördlichen Genehmigung.  
 

  • Durchführung von kompletten Genehmigungsverfahren (BlmSchG)


  • Beratung bei Genehmigungsverfahren (technisch und rechtlich)


  • Erstellung von Genehmigungsanträgen (BlmSchG)


  • Immissionsprognosen mit EDV - Programmen nach TA Lärm und TA Luft


  • Übernahme sämtlicher Verhandlungen mit Behörden


  • Überprüfung von bereits erteilten Genehmigungsbescheiden auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Haupt- und Nebenbestimmungen 

Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahren


Der Staat stellt solche Anlagen, die potenziell besonders umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung.

Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ (§ 4 Abs. 1 BImSchG). 

Planen Sie eine neue Anlage oder wesentliche Änderung Ihrer Anlage? Wir begleiten Sie ab der Vorantragsphase bis zur Zustellung des Genehmigungsbescheids. Wir erstellen für Sie alle Genehmigungsunterlagen, fertigen Ihnen rechtlich sichere schalltechnische Gutachten an und koordinieren das erforderliche Verfahren zwischen Ihnen, Ihren Fachplanern und den Genehmigungsbehörden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in allen anderen Fragen vor, während und nach dem Genehmigungsverfahren zur Seite.

Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen. 


Vorantragsphase/Prozessanalyse


Wir entwickeln mit Ihnen Ideen und Varianten. So wird erkenntlich, welche Möglichkeiten funktionell und wirtschaftlich darstellbar sind. Wir beraten zu möglichen Verfahrensarten, stellen Voranträge zusammen und kümmern uns um alle für die Genehmigung notwendigen Unterlagen.


Antragsphase


Prüfung der Vollständigkeit des Antrages und der notwendigen Unterlagen. Je nach Sachverhalt und Umständen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in Verfahren eingeteilt sind:

  • Erlaubnis
  • Bewilligung
  • Zulassung eines vorzeitigen Beginns
  • Genehmigung
  • Anzeige
  • Planfeststellung bzw. Plangenehmigung
  • Eignungsfeststellung
  • Bauartzulassung


Welches Verfahren ist notwendig? Welche Unterlagen sind im Bestand vorhanden? Was wird wirklich benötigt? Und wie sieht es zukünftig aus?

Wir prüfen bereits vorhandene Unterlagen oder ermitteln (durch geeignete Messungen) erforderliche Daten.

Auf dieser Grundlage entsteht ein Antrag, der sowohl belastbar als auch aussagekräftig ist. 


Verfahrensbegleitung


Meist spielen die Kosten und die Wirtschaftlichkeit die Hauptrolle. Oft sind jedoch auch andere Aspekte wie die Sicherheit, der fortlaufende Betrieb oder die Logistik ausschlaggebend. Wenn es um die Koordination zwischen den Genehmigungsbehörden und externen Planern geht, können wir mit unserem Verwaltungsfachwissen und unserem technischen Know-how eine zügige Bearbeitung Ihres Genehmigungsantrages garantieren.